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Informationen gemäss Art. 45 VAG*

Transparenz schafft vertrauen,
Vertrauen bildet die Grundlage einer erfolgreichen Zusammenarbeit.

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Unsere Partner-Palette zählt zu den umfangreichsten der Schweizer Finanz- und Versicherungsbranche.

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Informationen gemäss Art. 45 VAG zur Ausführung der Dienstleistungen als Versicherungsbroker.

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1. DIE AA GROUP IHR VERSICHERUNGSBROKER

AA Group Financila Cosnulting AG (nachfolgend «aa group») ist ein ungebundenes Versicherungsvermittlerunternehmen (Broker) für alle Versicherungszweige gemäss Art. 40 Abs. 2 VAG. Zu Beginn der Zusammenarbeit mit dem Kunden wird für die Betreuung seiner Versicherungen eine Kundenberaterin oder ein Kundenberater ernannt, welche/r diesem als direkte Ansprechperson zur Verfügung steht. Die aa group sowie deren Kundenberaterinnen und Kundenberater verfügen über die notwendigen Registrierungen zur Ausübung der Brokerdienstleistungen im Sinne der Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzgebung (FINMA Vermittlerregister Nr. F00161226). Die aa group ist Mitglied Ferien Ombudsstelle Bleicherweg

10 8002 Zürich.

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2. INFORMATIONEN ZU DEN DIENSTLEISTUNGEN

Der Kunde beauftragt die aa group im Sinne einer auf gegenseitigem Vertrauen basierenden Geschäftsbeziehung mittels separater Brokervereinbarung mit der laufenden Betreuung seiner Versicherungen. Die hiernach aufgeführten Informationen bilden einen integrierenden Bestandteil einer Brokervereinbarung, welche nur durch ein von beiden Vertragsparteien unterzeichnetes Dokument abgeändert oder ergänzt werden können. Die aa group wird beauftragt, im Namen des Kunden mit Versicherern zu verhandeln, Offerten einzuholen und, nach Genehmigung durch den Kunden, die Versicherungen zu platzieren und zu betreuen. Die aa graoup berät und betreut den Kunden in allen Versicherungsbelangen, die Bestandteil der Brokervereinbarung bilden; d. h. insbesondere in der Risiko- und Versicherungsanalyse, bei der Formulierung einer Risiko- und Versicherungspolitik, bei Konzepten für Risikofinanzierungslösungen, bei der Bestimmung des Versicherungsbedarfs, bei der Platzierung und der laufenden Betreuung der Versicherungen. Die Auskünfte der Kundenberaterinnen und Kundenberater sowie Fachspezialistinnen und Fachspezialisten von der aa group beruhen auf langjähriger Erfahrung als Versicherungsbroker.


3.INFORMATIONEN ZUR ZUSAMMENARBEIT MIT VERSICHERUNGSBROKERN IM AUSLAND

Wo dies zur Erfüllung allfälliger Aufgaben aus der Brokervereinbarung ausserhalb der Schweiz sinnvoll und notwendig erscheint, ist die aa group ermächtigt, nach Rücksprache mit dem Kunden mit einem lokalen Versicherungsbroker im Ausland zusammenzuarbeiten und diesem die dafür notwendigen Daten zu übermitteln.


4. INFORMATIONEN ZUR ENTSCHÄDIGUNG

Für die Erbringung der Dienstleistungen gemäss Ziffer 2 wird die aa group mit einer marktüblichen Courtage und oder Provisionen, welche durch den Versicherer bezahlt wird, entschädigt. Die Courtage berechnet sich in Prozenten der vom Kunden bezahlten Versicherungsprämie. Die Courtage ist in den von Versicherern offerierten Prämien enthalten. Vor Beginn der Brokervereinbarung orientiert die aa group den Kunden über die Berechnungsgrundlagen und Bandbreiten oder über die geschätzte Höhe der erwarteten Courtagen aufgrund der vorliegenden Informationen über das Versicherungsportefeuille des Kunden. Der Kunde erklärt sich mit der Unterzeichnung einer Brokervereinbarung damit einverstanden, auf die Herausgabe der Courtage zu verzichten, und bestätigt, dass er über die Entschädigung von der aagroup ausdrücklich informiert wurde. Die aa group legt auf Anfrage die effektiv erhaltenen Beträge offen. Andere Entschädigungsformen sind separat zwischen den Vertragsparteien schriftlich zu vereinbaren. Für weitergehende Zusatzdienstleistungen, welche auf Wunsch des Kunden erbracht werden, wird die aa group mit dem Kunden vorgängig ein separates Honorar vereinbaren. Kundeninformation gemäss Art. 45 VAG 1/3 Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker sind in der Schweiz von der Mehrwertsteuer ausgenommen (Art. 21 Ziffer 18 lit. d MWSTG). Entschädigungen für Dienstleistungen gemäss Ziffer 2 gelten bei einer allfälligen Praxisänderung der Eidgenössischen Steuerverwaltung unter Vorbehalt einer Mehrwertsteuernachforderung. Für die korrekte Abführung allfälliger Steuern des Kunden wie z. B. Versicherungssteuern übernimmt die aa group keine Haftung.

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5. INFORMATIONEN ZUR ZUSAMMENARBEIT MIT VERSICHERERN

Die aa group verfügt über Zusammenarbeitsvereinbarungen mit allen wesentlichen in der Schweiz lizenzierten Versicherern (inkl. Krankenkassen und registrierte Gemeinschafts- / Sammelstiftungen), ist aber im Sinne der Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzgebung weder rechtlich noch wirtschaftlich noch auf andere Weise an ein Versicherungsunternehmen gebunden. Die aa group betreut die Versicherungsverträge des Kunden im Einvernehmen mit den zuständigen Versicherern. Die aa group erbringt in diesem Sinne auch Dienstleistungen, die zu einer Arbeitsentlastung für die Versicherer führen. Die aa group steht jedoch ausdrücklich im Treueverhältnis zum Kunden und vertritt einzig dessen Interessen. Die Risikoidentifikation sowie Schadenbehandlung und Schadenerledigung besorgt der zuständige Versicherer in der Regel im Einvernehmen mit der aa group; auf Wunsch des Kunden unterstützt und begleitet die aa group den Kunden bei der Schadenbehandlung und Schadenerledigung. Das Inkasso der Prämie erfolgt direkt durch den Versicherer.

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6. INFORMATIONEN ZU DATENSCHUTZ, DATENSICHERHEIT UND VERTRAULICHKEIT

Die aa group leistet Gewähr, dass deren Mitarbeitende ihnen anvertraute Daten gemäss den Grundsätzen des schweizerischen Rechts über den Datenschutz behandeln. Der Kunde stimmt einer Bearbeitung der Daten durch die aa group mittels von Versicherern oder Dritten angebotenen Applikationen zu, welche der vereinfachten administrativen Betreuung der Policen dienen. Sämtliche im Rahmen der Vertragsführung erlangten Daten des Kunden sowie Angaben betreffend dessen Geschäftstätigkeit werden vertraulich behandelt und einzig zum Zwecke der Ausübung der Brokermandat bearbeitet. Träger dieser Daten werden bei der aagroup unter Verschluss gehalten und sind lediglich den Mitarbeitenden von der aa group zugänglich. Gegenüber unbeteiligten Dritten wird uneingeschränkt über den Bestand des Vertragsverhältnisses hinaus striktes Stillschweigen gewahrt. Die aa group behält sich vor, Daten an beigezogene Dienstleistende weiterzugeben, soweit dies zur Erfüllung der Brokerdienstleistungen oder zur Fehlerbehebung und Verbesserung von durch die aa group betriebenen Applikationen erforderlich ist. Dies betrifft insbesondere die Weiterleitung der Daten an die Versicherer oder Drittanbieter zwecks Ausschreibung bzw. Erneuerung der Policen sowie im Zusammenhang mit Schadenfällen. Die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von der aa group ist auf www.aagroup.ch abrufbar und bildet einen integrierenden Bestandteil einer Brokervereinbarung.

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7. INFORMATIONEN ZUR AUS- UND WEITERBILDUNG DER MITARBEITENDEN

Die registrierten Kundenberaterinnen und Kundenberater sowie Fachspezialistinnen und Fachspezialisten von der aa group verfügen über die gesetzlich geforderte Ausbildung und absolvieren die obligatorischen Weiterbildungen nach Art. 43 VAG. Die von der FINMA anerkannten Branchenorganisationen überwachen die Einhaltung der gesetzlichen Mindeststandards. Anfragen zur Ausbildung oder Weiterbildung einzelner registrierter Kundenberaterinnen und Kundenberater sowie Fachspezialistinnen und Fachspezialisten können an folgende Stelle gerichtet werden: aa group financial consulting  AG, Geschäftsleitung, Grundstrasse 2, 6343 Rotkreuz.

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8. INFORMATIONEN ZUR HAFTUNG

Die aa group erbringt die Dienstleistungen mit geschäftsüblicher Sorgfalt. Für einen allfällig durch Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtige Auskünfte entstehenden Schaden haftet die aa group dem Kunden nach folgenden Grundsätzen: Die aa group und Mitarbeitende haften nur für absichtliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzungen und nur für allfällige kausale Schäden, Kosten und Auslagen, die direkt und unmittelbar dem Kunden aus einer solchen absichtlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung entstehen. 2/3 Eine allfällige Haftung für solche Schäden, einschliesslich sämtlicher Kosten und Auslagen, wird auf das einfach der jährlichen Entschädigung für die aa group aus einer Brokervereinbarung beschränkt, in allen Fällen jedoch maximal auf CHF 4’000’000 CHF. Die aa group haftet in keinem Fall für Ansprüche aufgrund von absichtlichem, grobfahrlässigem oder fehlerhaftem Verhalten des Kunden, seiner Organe oder Mitarbeitenden oder für Ansprüche für Schäden aufgrund von unvollständigen, fehlerhaften oder irreführenden Unterlagen, Dokumenten oder Informationen seitens des Kunden oder Dritter. Die aa group financial consultig AG an der Grundstrasse 2 in 6343 Rotkreuz ist als Vertragspartei Anlaufstelle im Sinne von Art. 45 Abs. 1 lit. d VAG

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Produktpartner, für welche die aa group die Vermittlertätigkeit ausübt:

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Lebensversicherung:

Kollektivversicherung im Rahmen der beruflichen Vorsorge
Allianz, AXA Vorsorgestiftung, Basler, Convitus Sammelstiftung, Fortius-Vorsorge, Helvetia, Loyalis, National, Nova Vorsorge, PAX, Pensionskasse Nest, Pensionskasse Pro, Profond Sammelstiftung, Swiss Life, Valitas, Vita Sammelstiftung, VSAO


Übrige Lebensversicherungen:

fondsgebundene und konventionelle Lebensversicherung, Unfall- und Krankenversicherung
Allianz Suisse, AXA, Basler, ElipsLife, Generali, Groupe Mutuel, Helvetia, Liechtenstein Life, Mobiliar, National, PAX, Schweizerische Ärztekrankenkasse, Skandia, Swiss Life, Vaudoise, VA Vers. der Schweizer Ärzte Genossenschaft, Zürich


Personenversicherung:

Unfall und Krankheit (UVG, UVG-Z , Kollektiv-Krankentaggeld, Krankenkassen)
Allianz Suisse, Assura, Atupri, Asisa, AXA, Basler, Concordia, CSS, Generali, elipsLife, HDI, Helsana, Helvetia, Innova, Mobiliar, ÖKK, Schweizerische Ärztekrankenkasse, SLKK, Swica, Sympany, Vaudoise, Visana, Zürich


Haftpflicht- / Kaskoversicherung:

Landfahrzeuge, Luftfahrzeuge, See-, Binnensee- und Flussschifffahrt
Allianz Suisse, AXA, Basler, Emmental, Generali, Helvetia (Alba, National), Mobiliar, Vaudoise, Zürich


Übrige Sachversicherungen:

Feuer-, Elementar- und andere Sachschäden
Allianz Suisse, AXA, Basler, Elvia, Emmental, Epona, Generali, Helvetia (Alba, National), Mobiliar, Vaudoise, Zürich


Rechtsschutz:

AXA-ARAG, Basler, Cap, Coop Rechtsschutz, Dextra, Fortuna, Helvetia, Orion, Protekta, Emilia


Investmentfonds / Vermögensverwaltung:

AMG, BSI, Bank zweiplus, Bellevue Asset Management AG, Carmignac, Credit Suisse, Deutsche Bank, Fairvesta-Vermögensverwaltungs AG, Fidelity, Flossbach von Storch, Genera, JP Morgan, Man Investments, Michel&Cortesi, Nettobank, Pictet & Cie, Pioneer, J. Safra Sarasin, Schroder, Zugerberg-Finanz AG, ..........


Bank- und Vorsorgeprodukte:

BSI, J. Safra Sarasin, Credit Suisse, Genera, Liberty Vorsorge, Pictet & Cie, Swisscanto, UBS, Zürich, Zugerberg-Finanz AG, ..........


Hypotheken:

Allianz, Bank Coop, Basler, Credit Suisse, Generali, Helvetia, LUKB, NAB, SwissLife, UBS, Valiant, Zürich, .........

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