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Altersvorsorge

Man ist weder zu jung noch zu alt, um sich mit den Themen Vermögensaufbau und Altersvorsorge zu befassen. Finanzplanung und Lebensplanung lassen sich nicht voneinander trennen, denn für die persönlichen Wünsche und Ziele, wie

  • eine grosse Familie

  • ein Haus

  • das eigene Geschäft

  • der vorzeitige Ruhestand

braucht es entsprechende finanzielle Mittel.

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Wie auch immer der Plan fürs Leben aussieht, eine konkrete Finanzplanung hilft dabei, dass diese Träume wahr werden können. In jeder Lebensphase sind Strategien für den Aufbau oder die Verwendung des Vermögens wichtig.

 

Von unseren Finanzexperten und Expertinnen erhalten Sie hilfreiche Informationen zur dritten Säule. Bei einer individuellen Beratung finden wir gemeinsam heraus, was für Ihre Altersvorsorge Sinn macht.

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Faktencheck:

 

Was ist die Säule 3a?

Die Säule 3a hilft Ihnen, ein eigenes Altersvermögen aufzubauen und dient der eigenen Vorsorge. Zugleich profitieren Säule 3a Sparerinnen und Sparer von erheblichen Steuervorteilen. Die eingezahlten Vorsorgebeiträge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.

 

Wie viel darf ich in die Säule 3a einzahlen?

Für Versicherte mit Pensionskasse: CHF 7`056.

Für Versicherte ohne Pensionskasse: 20 % des Nettoeinkommens, maximal CHF 35‘280.

 

Wie lange darf ich einzahlen?

In die Säule 3a darf bis zum Pensionierungszeitpunkt einbezahlt werden. Wer länger arbeitet darf sogar bis maximal fünf Jahre nach dem ordentlichen Pensionierungsalter einzahlen.

 

Wo kann ich einzahlen?

Es gibt zwei Möglichkeiten:

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  • über ein Bankkonto oder

  • über eine Versicherung

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Unterschied Bankkonto Säule 3a und Versicherung?

Im Gegensatz zur Bank kann man bei einer Versicherung zusätzlich zum Sparkapital 3a, Versicherungsleistungen miteinbauen, sei es eine Erwerbsunfähigkeitsrente, eine Prämienbefreiung oder ein Todesfallkapital.

In jedem Lebensabschnitt ist es sinnvoll, sich darüber Gedanken zu machen.

 

Kann man Geld aus der Säule 3a vorzeitig beziehen?

Generell kann man frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters Geld aus der Säule 3a beziehen. Es gibt jedoch einige Sonderfälle, in denen die Auszahlung der Säule 3a vorzeitig möglich ist:

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  • Finanzierung eines selbst genutzten Wohneigentums

  • Rückzahlung eines Hypothekardarlehens

  • Finanzierung seiner Selbstständigkeit

  • Einkauf in eine Vorsorgeeinrichtung im Rahmen der 2. Säule

  • endgültiger Wegzug ins Ausland

 

Bei der Säule 3a gibt es kein richtig und oder falsch. Machen Sie sich Gedanken und lassen Sie sich über alle Möglichkeiten informieren.

 

Wir unterstützen Sie gerne.

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